Phantomfrachtführer treten meist als scheinbar legitime Transportunternehmen auf. Sie übernehmen Aufträge – oft kurzfristig und zu attraktiven Konditionen – und verschwinden anschließend mit der Ware. Der Gesamtverband Deutscher Versicherer GDV schätzt die verursachten Schäden für das vergangene Jahr auf ca. 35 Mio Euro. Im Rahmen unseres focus:on haben wir mit Experten das Thema von unterschiedlichen Seiten beleuchtet.

Die Bedrohung durch Phantomfrachtführer hat in den vergangenen Monaten eine neue Dimension erreicht. Der Gesamtverband Deutscher Versicherer GDV schätzt die verursachten Schäden für das vergangene Jahr auf ca. 35 Mio Euro. Zum Vergleich: 2023 lag der Wert bei noch rund 5,1 Mio Euro. (Quelle DVZ Newsletter vom 04.02.2026)

Am Donnerstag, den 19. 03.2026 wurde dieses Thema in unserem focus:on von verschiedenen Seiten beleuchtet, um die rund 60 Teilnehmenden für das Thema zu sensibilisieren. Phantomfrachtführer treten meist als scheinbar legitime Transportunternehmen auf. Sie übernehmen Aufträge – oft kurzfristig und zu attraktiven Konditionen – und verschwinden anschließend mit der Ware.

Im ersten Teil gab Ralf Dettmann (Nacora Versicherungsmakler GmbH) Einblicke in reale Praxisfälle. Eingeführte Kontrollen und Sicherheitsmaßnahmen werden häufig nicht durchgeführt, da es an Zeit und Personal dafür mangelt.

Vom LKA Hamburg teilten Ralf Gruschke und Gerald Formum die Erfahrungen und das Vorgehen der Polizei. In der Regel wird die Polizei jedoch erst eingeschaltet, wenn die Ware bereits verschwunden ist und mit dem Vorsprung den die Phantomfrachtführer haben ist die Wahrscheinlichkeit, die Ware wiederzufinden, gering. Beliebte Zeiten für Diebstähle sind Feiertage. Mit dem hohen Zeitdruck, die Ware schnell auf den Weg zu bringen werden Sicherheitsmaßnahmen vernachlässigt, außerdem herrscht vor den Feiertagen ein höheres Sendungsaufkommen. Dadurch ist Laderaum knapp und man greift auf alle Angebote an Frachtführern zurück, ohne große Kontrollen durchzuführen.

Das Thema Prävention wurde von Klaus Baier (DESA.EU) behandelt. Er gab Einblicke in die Vorgehensweisen der Betrüger und zeigte verschiedene Modi Operandi auf. Unterschieden wird zwischen der Grundvariante 1 bei welcher die Ladung direkt durch den Täter übernommen wird und Grundvariante 2, bei welcher die Ware durch den realen Frachtführer übernommen wird, dieser jedoch die Ware zu einem vom Phantom angegebenen Ort bringt, wo der Phantomfrachtführer die Ware entgegennimmt. Der reale Frachtführer geht davon aus, dass er die Ware ordnungsgemäß abgeliefert hat. Die Prävention sollte mit der Überprüfung der Frachtführer starten, bevor der Auftrag vergeben wird. Eine einfache Überprüfung der Mailadresse und des Unternehmens kann bereits verhindern, dass die Ware verschwindet, falls die Zeit besteht sollten weitere Überprüfungen vorgenommen werden oder mit einem zuverlässigen Frachtführer, der bereits bekannt ist, gearbeitet werden.

Die rechtliche Perspektive wurde von Jette Gustafsson (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft) dargestellt, die zwischen vertraglichen und ausführenden Frachtführern unterschiedet und so indirekt die Grundvarianten 1 und 2 erneut aufgreift. Wird ein realer Frachtführer vertraglich beauftragt die Ware zu übernehmen, und dieser gibt einen Unterauftrag an einen Phantomfrachtführer, muss der vertragliche Frachtführer der auftraggebenden Firma gegenüber, die unbegrenzte volle Haftung übernehmen, jedoch kann ein Mitverschulden des Versenders denkbar sein. Ist der vertragliche Frachtführer bereits das Phantom, wird der ausführende Frachtführer in die Haftung genommen, da man an das Phantom in der Regel nicht herankommt, dieser ist jedoch nur begrenzt haftbar. Zu beachten ist, dass jeder Fall individuell ist und es deshalb schwierig ist eine generelle Aussage über die Haftung zu treffen.

Michael Karschau (Allianz Esa) beleuchtete zum Schluss die Versicherer Sichtweise und erklärte die häufig komplexe Deckungsfrage bei Phantomfrachtführern. Entscheidend sei, ob Sorgfaltspflichten eingehalten wurden und wie die Vertragskonstellation ausgestaltet ist. Mit der steigenden Schadenssumme sehen die Versicherer jedoch auch die Notwendigkeit strengere Maßnahmen zu ergreifen. Die Einführung eines Selbstbehaltes für Schäden, die durch Phantomfrachtführer entstehen, ist deshalb nicht unwahrscheinlich.

Eine spannende Veranstaltung, die in dem gemeinsamen Fazit endete: „am besten geht die Ware gar nicht erst verloren“.

Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Option bei Häppchen und Getränken eigene Erfahrungen zu teilen und Kontakte zu knüpfen. Wir bedanken uns bei allen Referierenden für die spannenden Vorträge sowie unserem Gastgeber der Allianz Esa für die Räumlichkeiten und Bewirtung.

Weiterempfehlen
keyboard_arrow_left Zur BLOG-Übersicht