Bundesverkehrsminister Schnieder:
„Wir beenden die Zeit der Dauerverfahren. Deutschland braucht eine Infrastruktur, die Sicherheit, Mobilität und wirtschaftliche Stärke garantiert. Mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz schaffen wir ein modernes, digitales und wegweisendes Planungsrecht. Wir geben Behörden und Unternehmen endlich Tempo, Klarheit und Verlässlichkeit – damit Sanierungen und Ausbauten dort ankommen, wo sie gebraucht werden: auf unseren Straßen, Brücken, Schienen und Wasserwegen.“
Die Modernisierung des Planungsrechts hat bedeutende Auswirkungen – auf Zeit, Geld und Akzeptanz. Durch die Vermeidung doppelter Prüfungen in Raumordnungs- und Linienbestimmungsverfahren können Monate bis Jahre eingespart werden. Durch digitale Verfahren mit Building Information Modeling (BIM) und KI-gestützter Einwendungsbearbeitung können sich Prozesse um bis zu 30 Prozent verkürzen. Verbindliche Fristen verhindern Stillstand durch Nichtentscheidungen. Wenn damit Infrastrukturprojekte nur um zehn Prozent effizienter werden, könnte die Bundesregierung mit den vorhandenen Mitteln deutlich mehr Projekte umsetzen. Zudem können inflationsbedingte Kostensteigerungen bei Bauprojekten durch schnellere Planungs- und Genehmigungsprozesse reduziert werden.
Dafür hat das Bundesverkehrsministerium (BMV) einen umfassenden Gesetzentwurf vorgelegt, der die Verfahren zum einen ganzheitlich in den Blick nimmt und zum anderen dort effizienter und schneller macht, wo es erforderlich ist. Die politische Einigung zu den Inhalten des Gesetzes am 10./11. Dezember 2025 stellte darüber hinaus klar, dass weitergehende Änderungen im Umweltrecht auf Grundlage der Regelungsvorschläge des BMV durch ein zweites Gesetzgebungspaket bis Ende Februar durch das Bundesumweltministerium (BMUKN) vorgelegt werden. Das zeigt, dass die Bundesregierung gemeinsam und auf allen Rechtsgebieten für die nötige Beschleunigung sorgt.
Informationen zu den zentralen Inhalten des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes finden Sie hier: www.bmv.de/infopapier-infrastruktur-zukunftsgesetz
Der Gesetzesentwurf ist unter nachfolgendem Link abrufbar: www.bmv.de/entwurf-infrastruktur-zukunftsgesetz