Aufbauseminar Zoll
Seminarziel:
Der Warenverkehr mit Nichtgemeinschaftswaren im Einfuhrbereich und mit Gemein-schaftswaren im Ausfuhrbereich wird ausschließlich nach EU-Gemeinschaftsrecht, dem Zollkodex und der Durchführungsverordnung zum Zollkodex geregelt. Dies bedarf ein-gehender Kenntnisse der zollrechtlichen Bestimmungen und Verständnis für bestimmte Verfahrensabläufe. Dieses Seminar vermittelt die notwendigen zusätzlichen Kenntnisse und versetzt sie in die Lage, die Zollabfertigung zu optimieren.
Seminarinhalte:
• Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern)
• außenwirtschaftrechtliche und sonstige Verbote und Beschränkungen
• Formen der Zollanmeldung (Einheitspapier)
• Die Zollschuld, der Zollschuldner
• Vereinfachte Zollverfahren (unvollständige Zollanmeldung, vereinfachtes Anmeldeverfahren, Anschreibeverfahren)
• Vorzugsbehandlungen nach der Zollbefreiungsverordnung und dem Zollkodex (u.a. Behandlung von Rückwaren, Warenmustern,
Werbegegenständen)
• Einreihung von Waren in den Deutschen Gebrauchs-Zolltarif – EZT - (Position, Unterposition, Codenummer), Wertzölle, besondere Zollsätze
• Warenursprung und Zollpräferenzen im Ein- und Ausfuhrbereich, ins-besondere Präferenzpartner der EU, präferentieller und nichtpräferentieller
Ursprung, paneuropäische Kumulation mit den mittel- und osteuropäischen Ländern (bilateral und diagonal), Präferenznachweise
(Ursprungszeugnisse, Freiverkehrsbescheinigungen, Ursprungserklärung auf dem Handelsdokument), Anwendung von Präferenzzollsätzen,
Begründung des Ursprungs (ausreichende Be- und Verarbeitung von Vormaterialien drittländischer Herkunft), Listenkriterien, Minimalbehandlungen